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WM und Olympia: IAAF macht Teilnahme von Prothesensportlern fast unmöglich

VonSID

Publiziert 31/08/2015 um 17:39 GMT+2 Uhr

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat offenbar eine Regeländerung beschlossen, die eine Teilnahme von behinderten Athleten mit Prothese an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften fast unmöglich macht.

Der IAAF beschließt wohl Regeländerung zu Prothesen

Fotocredit: SID

Demnach habe der IAAF-Kongress entschieden, dass Prothesen per se als verbotene Hilfsmittel gelten, "außer der Athlet kann alle Wahrscheinlichkeiten abwägend begründen, dass ihm das Hilfsmittel keinen Vorteil gegenüber anderen Athleten verschafft."
Das berichtet die Tageszeitung neues deutschland (Dienstagausgabe) unter Berufung auf IAAF-Sprecher Chris Turner. Die Beweislast wird damit umgekehrt, zudem wäre ein Antrag des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) gescheitert, Athleten wie Prothesen-Weitspringer Markus Rehm auch bei Wettbewerben von nichtbehinderten Athleten starten zu lassen und sie getrennt zu werten, so lange die genauen Auswirkungen der Prothese auf die Leistung nicht zweifelsfrei geklärt ist. So wurde es zuletzt bei den deutschen Meisterschaften gehandhabt.
"Selbst diesen Nachweis zu erbringen, ist sehr schwer", sagte Rehm im Gespräch mit neues deutschland: "Und selbst wenn ich einen Partner finde, der mir dabei hilft, ist nicht klar, ob die IAAF die Resultate auch akzeptiert. Ich muss mir erst mal Gedanken machen, wie es weitergehen soll." Für Gerhard Janetzky, DLV-Präsidiumsbeauftragter für Inklusion und langjähriger Chef des Internationalen Stadionfestes (ISTAF) in Berlin, kommt die Regeländerung einem Ausschluss von behinderten Athleten gleich: "Den belastbaren Beweis zu erbringen, ist für sie nicht zu leisten. Der Beschluss bringt uns zwar Klarheit, die Inklusion aber kein Stück voran."
Sei der Nachweis von Athletenseite nicht erbracht, "kann er oder sie nicht an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen teilnehmen", teilte die IAAF in einem Schreiben mit. Die neue Regel soll am 1. November 2015 in Kraft treten.
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