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BVB-Attentäter Sergej W. zieht Revision gegen Urteil zurück

VonSID

Publiziert 09/01/2019 um 21:11 GMT+1 Uhr

Der im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft des BVB zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilte Sergej W. wird das Strafmaß nun doch akzeptieren. Carl Heydenreich, Anwalt von Sergej W., bestätigte, dass er die Revision gegen das Urteil zurückgenommen habe. Im November war er wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden.

BVB-Attentäter akzeptiert das verhängte Strafmaß

Fotocredit: SID

Sergej W. war im November wegen versuchten Mordes, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Peter Windgätter blieb damit unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft, die lebenslängliche Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von deutlich unter zehn Jahren plädiert.
Drei Tage nach dem Urteilsspruch am Dortmunder Landgericht hatten sowohl W. als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Weil die Staatsanwaltschaft ihre Revision bislang nicht zurückgenommen hat, ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig.
Am 11. April hatte W. neben dem fahrenden BVB-Bus, der sich mit 28 Insassen auf dem Weg zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco befand, kurz nach der Abfahrt aus dem Mannschaftsquartier drei selbst gebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Der damalige BVB-Spieler Marc Bartra erlitt bei dem Anschlag einen Armbruch sowie Fremdkörpereinsprengungen, ein begleitender Polizist ein Knalltrauma.

Jegliche Tötungsabsicht bestritten

In dem Prozess hatte der Angeklagte die Tat zugegeben, aber jegliche Tötungsabsicht bestritten. Vielmehr hatte er erklärt, dass er mit Optionsscheinen auf einen Kurssturz der Aktie gewettet und sich einen Gewinn von einigen Zehntausend Euro erhofft habe.
Der Vorsitzende Richter Windgätter sah es aber als erwiesen an, dass W. bei seinem Anschlag Todesopfer billigend in Kauf genommen habe. Dass der Angeklagte nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, habe er seinem Teilgeständnis zu verdanken.
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