Gianni Infantino erwirkte in Zeit als UEFA-Generalsekretär verbesserte Bedingungen für Mitarbeiterin - seine Freundin

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Neue, weit zurückliegende Anschuldigungen gegen Gianni Infantino: Der unter Druck geratene FIFA-Präsident soll in seiner Zeit als UEFA-Generalsekretär (2009 bis 2016) eine hohe Abfindung für eine enge Mitarbeiterin herausgehandelt haben. Das berichtet der "Telegraph". Der britischen Tageszeitung zufolge soll die Frau seine "Geliebte" gewesen sein. Die UEFA bestätigte dem "SID" eine Zahlung.

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Quelle: SNTV

"Wir sind uns der Vorwürfe bewusst und können bestätigen, dass an die betreffende Person eine Abfindung gezahlt wurde, verbunden mit der Übernahme der Gebühren für einen MBA-Studiengang an einer lokalen Business School", teilte die UEFA auf Anfrage mit, ohne auf das unterstellte persönliche Verhältnis einzugehen: "Die Zahlung erfolgte im Einklang mit den damals geltenden Bestimmungen für ausscheidende Mitarbeiter."
Die Bestimmungen seien "seit 2016 verschärft" worden, hieß es weiter: "Die aktuellen Personalvorschriften – die für alle UEFA-Mitarbeiter unabhängig von ihrer Position gelten – entsprechen denen einer modernen, hochkarätigen Organisation."
Infantino (56) soll dem Bericht zufolge im Jahr 2011 für eine Abfindung in sechsstelliger Höhe für die Mitarbeiterin gesorgt haben, zudem seien die Studiengebühren von jährlich rund 52.500 Euro übernommen worden.
Zuvor war die Mitarbeiterin laut "Telegraph" innerhalb der UEFA von einer Verwaltungs- in eine Führungsposition aufgestiegen. Ihr Gehalt sei um rund 30 Prozent auf etwa 160.000 Schweizer Franken (171.000 Euro) angestiegen.

Infantino weist Vorwürfe zurück

"FIFA-Präsident Gianni Infantino weist diese Vorwürfe entschieden zurück, sie sind kategorisch unwahr. Jede Andeutung eines unangemessenen Verhaltens oder eines Verstoßes gegen Statuten oder Vorschriften ist diffamierend", teilte ein FIFA-Sprecher dem "Telegraph" mit: "Alle unternehmensinternen Maßnahmen in Bezug auf Mitarbeiter, einschließlich etwaiger Abgänge und Abfindungszahlungen, wurden stets von den zuständigen Direktoren in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften genehmigt."
(SID)
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Quelle: Perform


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