WM 2006 in Deutschland: Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Macher des WM-Sommermärchens 2006 erhoben. Sie erhebt Vorwürfe gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi. Zwanziger nahm Stellung zur Anklage und bezeichnete sie als "desolat und böswillig".

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Die Bundesanwaltschaft wirft Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Urs Linsi vor, "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben." Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei wurden hingegen eingestellt.
Gleichzeitig teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass das Verfahren gegen den damaligen Boss des Organisationskommitees, Franz Beckenbauer, abgetrennt wurde und separat weitergeführt wird. Grund ist der gesundheitliche Zustand Beckenbauers, der laut BA "eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht nicht zulässt." Dadurch könnte sich das gesamte Verfahren verzögern - und wegen Verjährung eingestellt werden.

Zwanziger sieht sich nicht schuldig

Zwanziger kommentierte die Anklage mit deutlichen Worten. "Diese ganze Schweizer Kampagne ist desolat, bösartig und wird völlig scheitern, weil ich mir überhaupt nichts vorzuwerfen habe", sagte der 74-Jährige: "Diese unfähigen Ermittler rasen mit dem Kopf gegen eine Wand - zum Schluss gewinnt immer die Wand. Das Ganze ist inzwischen längst ein Justizskandal und keine wirklich vorwerfbares Verhalten gegenüber den Beschuldigten."
Auch Niersbach reagierte ungehalten. "Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren über die Medien erfahren muss, dass Anklage erhoben wird", sagte der 68-Jährige: "Materiell wird sich herausstellen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind."
Schmidt erreichte die Neuigkeit im Urlaub. "Ich bin nicht überrascht, dass es zur Anklage kommt. Ich bin aber überrascht, was da alles in der Schweiz abläuft", sagte der 77-Jährige, ohne ins Detail zu gehen.

Verjährung droht: Erstes Urteil muss bis April vorliegen

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die Beschuldigten am 6. November 2015 eröffnet. Bis Ende April 2020 muss ein erstinstanzliches Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden.
Welche Strafen Zwanziger, Schmidt und Linsi (Betrug in Mittäterschaft) sowie Niersbach (Beihilfe zum Betrug) drohen, ließ die BA zunächst offen.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

Konkret geht es um die 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer, der zentralen Figur im ganzen Skandal, und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.
Für die Überweisung an die FIFA täuschten die WM-Macher 2005 vorsätzlich einen Anlass vor. Weil sich die Zahlung durch die Verschleierung für den DFB allerdings später auch steuermindernd auswirkte, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.
(SID)
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