Olympia-Ausschluss für russische Sportler: So können sie dennoch teilnehmen

VonSID

Publiziert 07/12/2017 um 15:46 GMT+1 Uhr

Am Dienstag hat das Internationale Olympische Komitee (IOC) Russland von den Winterspielen in Pyeongchang (9. bis 25. Februar) ausgeschlossen. Allerdings dürfen russische Sportler als "neutrale" Athleten an den Start gehen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Schritte müssen die ausgeschlossenen russischen Sportler beachten, damit sie teilnehmen dürfen:

Olympische Spiele russische Sportler

Fotocredit: Getty Images

1. Ein Gremium unter Vorsitz der ehemaligen französischen Sportministerin Valerie Fourneyron legt eine Liste russischer Sportler fest, die für einen Start in Frage kommen. Ein weiteres Mitglied der Kommission ist der medizinische Direktor des IOC, Richard Budgett. Dazu kommmen noch weitere Mitglieder, sehr wahrscheinlich aus der Pre-Games Anti-Doping Testing Taskforce, an der sich auch das IOC und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beteiligen.
2. Voraussetzung für eine Aufnahme auf die Liste sind verschiedene Kriterien: Neben der sportlichen Qualifikation müsssen die Athleten alle gezielten Dopingkontrollen ohne Auffälligkeiten absolviert haben. Zudem erklärte das IOC, dass keine bereits wegen Dopings gesperrte Sportler zugelassen werden sollen. Eine Regel, die vor den Sommerspielen in Rio allerdings schon vom Internationalen Sportgerichtshof CAS gekippt wurde.
3. Das Gremium darf zudem noch eigene Regeln einführen. Dies könnte zum Beispiel ein Abgleich mit der von der WADA erlangten Datenbank aus dem Moskauer Kontrolllabor sein. Die Datensammlung enthält nach WADA-Angaben alle Doping-Testdaten zwischen Januar 2012 und August 2015 und deckt sich mit den von Kronzeuge Grigorij Rodtschenkow vorgelegten Hinweisen zur Manipulation von Dopingproben. Einen Abgleich mit den Daten sieht Rodtschenkow als Bedingung für einen Start an. Ob dies vom Gremium auch durchgeführt wird, ist offen. Laut Fourneyron wird die Liste wahrscheinlich erst kurz vor den Spielen fertiggestellt werden.
4. Steht diese Liste fest, entscheidet wie vor den Sommerspielen in Rio de Janeiro ein Dreiergremium des IOC über die endgültige Starterlaubnis. Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist Nicole Hoevertsz (Aruba), daneben gehören ihr Danka Bartekova (Slowakei) und der IOC-Generaldirektor Christophe De Kepper an.
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