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Strafbefehl gegen Jan Ullrich nach Angriff auf Escort-Dame erlassen
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Publiziert 28/08/2019 um 13:14 GMT+2 Uhr
Gegen den früheren Radstar Jan Ullrich ist vom Frankfurter Amtsgericht ein Strafbefehl in Höhe von 7200 Euro erlassen worden. Ullrich wurde wegen Verdachts auf Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Zahlung in Höhe von 180 Tagessätzen á 40 Euro aufgefordert. Dies teilte das Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch auf "SID"-Anfrage mit, ohne den Namen Jan Ullrich zu nennen.
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In der Mitteilung heißt es:
Da der "ehemalige Radprofi" bei der Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand, sei laut Amtsgericht "seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinheit zu handeln, erheblich vermindert" gewesen.
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Ursprünglich war gegen den Tour-de-France-Sieger von 1997 wegen versuchten Totschlags ermittelt worden. Die Gewalttätigkeiten seien laut Staatsanwaltschaft rechtlich jedoch nur noch als einfache Körperverletzung zu werten, weil sich die 31-Jährige nicht potenziell in Lebensgefahr befunden habe.
Ullrich-Festnahme wegen Verdacht der Körperverletzung
Der Verurteilte habe die Geschädigte zunächst beleidigt und sie zur Rückzahlung der im Voraus für ihre Dienste geleisteten 600 Euro aufgefordert. "Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand. Dann würgte er sie beidhändig und schlug ihr mit der Faust gegen den Arm", heißt es in der Pressemitteilung.
Jan Ullrich war Anfang August 2018 aus Mallorca zurückgekehrt, um in Deutschland eine Therapie zu beginnen. Anschließend wurde er in Frankfurt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an einer Prostituierten vorläufig festgenommen. Wenige Tage zuvor war er auf der spanischen Urlaubsinsel nach einem Zwischenfall auf dem Grundstück seines Nachbarn Til Schweiger vorübergehend festgenommen worden.
(SID)
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