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Dämpfer für Claudia Pechstein: CAS ist laut Europäischem Gerichtshof unabhängig
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Publiziert 02/10/2018 um 11:53 GMT+2 Uhr
Claudia Pechstein hat im jahrelangen Kampf gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Dopingsperre eine erneute Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies die Beschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS mit Sitz in Lausanne in ihrem Verfahren zurück.
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"Das hätte ein schweres Beben ausgelöst, weil die Athleten dann verstärkt ordentliche Gerichte eingeschaltet hätten", sagte der renommierte Sportrechtsanwalt Michael Lehner dem SID. Dass der CAS aber auch in Straßburg wieder weitgehend durchgewinkt wurde, obwohl die Benennung der Richter zum Teil fragwürdig sei, fand Lehner nicht okay.
Einen kleinen moralischen Sieg verbuchte Pechstein, weil das Gericht anerkannte, dass ihr in dem Verfahren eine öffentliche Anhörung zugestanden hätte. Diese hatte der CAS ihr nicht eingeräumt. Pechstein wurde dafür eine Entschädigung von 8000 Euro zugesprochen.
Nach Einschätzung von Pechsteins Anwalt Simon Bergmann wird das Urteil auch einen positiven Effekt auf das derzeitige Schadenersatzverfahren in Deutschland haben. "Der CAS in der Schweiz gewährt nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes kein faires Verfahren, so dass wir mit unserem Gang vor ein deutsches Gericht genau richtig liegen und gute Erfolgsaussichten haben."
Jahrelanger juristischer Streit
Pechstein geht seit Jahren juristisch gegen die zweijährige Sperre vor, die die Internationale Eislauf-Union ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte (Retikulozyten) verhängt hatte. Die 46-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.
Pechsteins Beschwerde in Straßburg hatte sich gegen den CAS gerichtet, weil dieser nach ihrer Einschätzung weder unabhängig noch parteilos sei, außerdem verfahre er bei der Auswahl seiner Richter nicht fair. Der CAS hatte die zweijährige Dopingsperre durch die ISU im November 2009 bestätigt.
Vorwürfe zu vage
Das Gericht in Straßburg entschied jedoch mehrheitlich, "dass keine Verletzung von Artikel 6, Absatz 1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf die angeblich mangelnde Unabhängigkeit des Sportgerichts CAS" vorliege. Allerdings sei eine Verletzung "in Bezug auf das Fehlen einer öffentlichen Anhörung vor dem CAS" festzustellen.
Dem Gericht waren die Vorwürfe Pechsteins gegen die Zusammensetzung der Richter "zu vage". Die Liste der Richter habe zur Zeit des Verfahrens 300 Personen umfasst, aus denen drei Richter ausgewählt worden waren. Pechstein habe "keine sachlichen Gesichtspunkte vorgelegt, die Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter auf der Liste aufwarfen", hieß es.
Auch Mutu-Klage abgewiesen
Der CAS selbst begrüßte das Urteil. Die Entscheidung sei "eine weitere Bestätigung", schrieb der Gerichtshof mit Sitz in Lausanne, "dass der CAS ein echtes Schiedsgericht ist und dass diese Sportgerichtsbarkeit für die Einheitlichkeit im Sport notwendig ist." Der CAS wurde 1984 gegründet und behandelt pro Jahr über 550 Fälle.
Pechstein hatte zuvor in mehreren juristischen Auseinandersetzungen das Nachsehen gehabt. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juni 2016 eine Schadenersatzklage über fünf Millionen Euro gegen die ISU für unzulässig erklärt. Die 46-Jährige hatte damals den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Dort kam es bislang aber noch nicht zu einem Verfahren.
Pechsteins Beschwerde wurde vom EGMR in einem Verfahren mit dem Fall des früheren rumänischen Fußball-Profis Adrian Mutu verhandelt. Mutu stellte ebenfalls die Unabhängigkeit des CAS in Frage und kam damit in Straßburg ebenfalls nicht durch.
Der Stürmer war 2003 für 26 Millionen Euro vom AC Parma zum FC Chelsea gewechselt. Da er zuvor positiv auf Kokain getestet worden war und eine Sperre absitzen musste, kündigte ihm Chelsea. Der Weltfußball-Verband FIFA verdonnerte den heute 39-Jährigen zu einer Strafe von 17 Millionen Euro. Dieses Urteil bestätigte der CAS im Jahr 2009.
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