Eurosport
Olympiasiegerin Claudia Pechstein feiert Teilerfolg im Kampf um Schadenersatz
Von
Publiziert 12/07/2022 um 12:42 GMT+2 Uhr
Claudia Pechstein hat in ihrem Kampf um Schadenersatz für ihre zweijährige Dopingsperre einen Teilerfolg gefeiert. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mitteilte, habe es einer Verfassungsbeschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin stattgegeben. Folglich werde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben, da es Pechsteins Justizgewährungsanspruch verletze.
Claudia Pechstein
Fotocredit: Getty Images
Der Fall wurde an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen, wodurch Pechstein weiterhin die Chance auf Schadensersatz besitzt.
Vor nun sechs Jahren hatte der BGH ihre Klage gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadenersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro für unzulässig erklärt. 2009 war die heute 50-Jährige für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurückführte. Dies war von führenden Hämatologen bestätigt worden. Seither kämpft Pechstein vor Gericht.
Die Sperre war damals vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden, wogegen Pechstein klagte. Letztlich versetzte das BGH-Urteil 2016 Pechstein in ihrem Kampf einen herben Rückschlag. In der Urteilsbegründung hatte die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung die entscheidende Rolle gespielt.
Anders als das OLG München in einem Zwischenurteil aus dem Jahr 2015 hatte der Kartellsenat des BGH das Verbandsgericht anerkannt.
Das könnte Dich auch interessieren: Top-Langläufer wiederholt dreist bestohlen: "Das ist ekelhaft"
(SID)
/origin-imgresizer.eurosport.com/2022/02/17/3320665-67893568-2560-1440.jpg)
"Sehr schade": Frenzel hofft auf Olympia-Verbleib der Kombination
Quelle: SID
Ähnliche Themen
Werbung
Werbung