Hannover 96: Martin Kind bleibt durch Gerichtsurteil doch vorerst Geschäftsführer - Absetzung unwirksam

Martin Kind bleibt vorerst Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Das Landgericht Hannover kam am Dienstag zu dem Urteil, dass die Absetzung des 78-Jährigen seitens des Vereins juristisch unwirksam ist. Der Klub hatte sich am 27. Juli von dem Unternehmer "aus wichtigen Gründen" getrennt. Noch offen ist, ob die Niedersachsen nun vor das Oberlandesgericht ziehen werden.

Martin Kind - Hannover 96

Fotocredit: SID

Doch der seit Jahren den Traditionsverein lähmende Streit in der Führungsetage dürfte sich damit fortsetzen. Darauf wies sogar der Vorsitzende Richter Peter Carsten Schulze bei der Urteilsverkündung hin: "Die Situation ist sehr verfahren. Wir können das Problem von Hannover 96 nicht lösen."
Denn bei dem Prozess schaute auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit Blick auf die 50+1-Regelung ganz genau hin. Die Bild-Zeitung und die Neue Presse Hannover zitierten aus einem an Kind gerichteten Schreiben von DFL-Justiziar Jürgen Paepke.
Darin weist Paepke darauf hin, dass das "uneingeschränkte Weisungsrecht" des Vereins gegenüber der Geschäftsführung (Kind) "eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur von der DFL GmbH als noch mit der 50+1-Regel vereinbar angesehen wird".
Durch Kinds Erfolg vor Gericht, so die Argumentation, sei der Verein nicht mehr weisungsbefugt. Dann sei "die Vereinbarkeit des Hannover-96-Vertrages mit der 50+1-Regel deutlich infrage gestellt, erst recht dann, wenn die Gesellschafterversammlung das Weisungsrecht nicht effektiv gegenüber einem weisungsgebundenen Geschäftsführer durchsetzen könnte", heißt es in dem Schreiben weiter.
Daher fürchtet der Stammverein, der vor Gericht vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden Ralf Nestler vertreten wurde, in der Zukunft Probleme bei der Erteilung der Spiellizenz seitens der DFL.
(SID)
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