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Kein neues Bosman-Urteil im Fall Heinz Müller - zumindest vorerst

VonSID

Update 17/02/2016 um 15:06 GMT+1 Uhr

Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Profifußball ist bis auf Weiteres gewährleistet - ein neues Bosman-Urteil aber noch nicht endgültig vom Tisch. Nachdem das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz jetzt im Fall Heinz Müller gegen Mainz 05 die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts vom März 2015 kippte, wird nun mit Spannung auf die Reaktionen der Parteien gewartet.

Der Fall Müller gegen Mainz sorgt weiter für Aufsehen

Fotocredit: SID

"Wir werden heute nicht entscheiden, ob wir in Revision gehen", sagte Müller-Anwalt Horst Kletke: "Aber der endgültige Ausgang des Verfahrens ist offen. Das ist das Urteil zwischen der ersten und dritten Instanz."

DFL freut sich über Votum

"Wir freuen uns über dieses klare Votum der Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz", teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit: "Der Vorsitzende Richter Bernardi hat in überzeugender Weise begründet, warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports einen sachlichen Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen nach Paragraph 14 TzBfG darstellt."
Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, dass die vierte Kammer eine Revision zulassen werde. Das bedeutet, dass der Fall an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt oder sogar gleich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben werden könnte, falls die Müller-Seite in Berufung geht. Bernardi hatte den Kern seiner Entscheidung in punkto Rechtmäßigkeit von Befristungen mit der "Eigenart der Arbeitsleistung" von Profifußballern begründet.

Streit zwischen Müller und Mainz

Eine gütliche Einigung im eigentlichen Rechtsstreit zwischen Müller und dem FSV ist indes auch nach dem Urteilsspruch möglich. Der Ex-Keeper hatte gegen den Klub geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre vom damaligen FSV-Coach Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war.
Der 37-jährige Müller sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.
Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden. Dies bestätigte nun das jüngste Urteil mit dem Argument, dass die Entscheidung über eine Abstufung in die zweite Mannschaft "dem freien Ermessen" des Trainers unterliege.
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