FC Bayern: Jurist beantragt Auflösung des FC Bayern München e. V.

Lars Leuschner, Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück, hat beim Amtsgericht München beantragt, den FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister zu löschen. Leuschner schreibt in seinem Antrag von einer "Rechtsformverfehlung". Sollte dem Antrag entsprochen werden, steht der FC Bayern und der deutsche Profifußball vor einem Problem.

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Was auf den ersten Blick wie ein Witz klingt könnte den deutschen Profi-Fußball nachhaltig verändern. Auslöser ist Lars Leuschner, ein Jura-Professor aus Osnabrück, der laut "Zeit Online" mit einem Antrag beim Amtsgericht München die Löschung des FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister beantragt hat. Leuschner sieht beim deutschen Rekordmeister eine entscheidende "Rechtsformverfehlung".
Der FC Bayern wird bei der Entsprechung des Antrags den Spielbetrieb nicht einstellen müssen, steht in diesem Fall aber trotzdem vor einem Problem. Der entscheidende Ausgangspunkt ist Paragraf 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Laut ihm muss ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen und allenfalls in einem untergeordneten Sinn Umsätze erwirtschaften. Das sogenannte Nebentätigkeitsprivileg könnte dem FC Bayern zum Verhängnis werden. Bei Überschreitung kann der Verein gelöscht werden.
Der Verein Bayern München setzte im Geschäftsjahr 2015 fast eine halbe Milliarde Euro um, Nebentätigkeit sieht wohl anders aus. Wie viele andere deutsche Fußballvereine, haben die Bayern aber ihre Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert. An dieser Aktiengesellschaft hält der Verein aber noch immer 75,01 Prozent der Anteile und besitzt dadurch großen Einfluss auf die FC Bayern München AG. Was daraus nun folgt ist umstritten.

Parallelen zum ADAC

Das Präsidium der Münchener beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1982, nach welcher Mutterverein und Tochtergesellschaften jeweils eigenständig sind:
Das Amtsgericht setzte dem Verein für eine Stellungnahme eine Frist bis zum 20. September. Der Antragssteller Leuschner ist übrigens selbst Bayern-Fan und sagt:
Leuschner will mit seinem Antrag für Klarheit sorgen und stört sich an der Rechtsauffassung. Er führt das Beispiel des ADAC an. Der Automobilclub ADAC manipulierte 2014 seine Preisverleihungen und war nach diesem Skandal zu einer Strukturreform gezwungen.
Da auch der ADAC als Verein zu hohe Umsätze tätigte, um noch einem ideellen Zweck zu entsprechen, beschloss die Hauptversammlung des ADAC im Mai 2016 den Einfluss des Vereins auf seine Wirtschaftsdienste deutlich zu verringern. So erging man rechtzeitig einer möglichen Löschung des Vereins.
Leuschner nennt dies eine "Entherrschung" und auch als eine mögliche Lösung für den FC Bayern - und nicht nur für den. Doch für die Lizenz und laut der 50+1-Regelung benötigt der Verein die Stimmenmehrheit, sonst erlischt die Lizenz. Leuschner hat mit seinem Antrag also auf einen "tolerierten Rechtsbruch" aufmerksam gemacht.
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