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Kartellamt fordert Nachbesserungen bei der 50+1-Regel durch die DFL: Investoren-Vorgabe in Deutschland in Gefahr
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Publiziert 16/06/2025 um 11:30 GMT+2 Uhr
Der deutsche Profifußball muss kräftig nachjustieren, wenn er die 50+1-Regel erhalten und schützen will. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt bei seiner am Montag veröffentlichten "vorläufigen kartellrechtlichen Bewertung" zur sogenannten Investorensperre. Die Behörde hat "keine grundlegenden Bedenken" gegen 50+1, sieht allerdings Klagerisiken aufgrund verschiedener Ausnahmeregelungen.
Die DFL muss bei der 50+1-Regel nachbessern
Fotocredit: Getty Images
Mit Blick auf Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, die Mitgliederproblematik bei RB Leipzig sowie hinsichtlich der Auseinandersetzung um klubinterne Weisungen (Hannover 96/Martin Kind) sollte die Deutsche Fußball Liga (DFL) nachbessern.
Das DFL-Präsidium will sich so rasch wie möglich mit der Thematik beschäftigen. Es soll ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden, der von allen Lagern innerhalb der 36 Profiklubs mitgetragen werden kann.
"Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden. Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.
"Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden. Drittens muss die DFL bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an."
Mundt: "Kein Verfahren gegen die DFL"
Die DFL, Vereine und Investoren können nun zur Bewertung des Kartellamts Stellung nehmen. Die Behörde will die Empfehlungen im Anschluss finalisieren und das Verfahren dann einstellen.
"Wir führen kein Verfahren gegen die DFL, sondern die DFL ist mit dem Anliegen an uns herangetreten, eine fundierte Einschätzung dieser schwierigen sportkartellrechtlichen Fragestellung zu erhalten", erklärte Mundt.
"Mit unseren Empfehlungen wollen wir das tun, was uns an Hilfestellung für die DFL angesichts der festgestellten Defizite möglich ist. Die Einzelheiten der Umsetzung liegen dann selbstverständlich im Ermessen der DFL und ihrer Gremien. Den dafür nötigen Meinungsbildungsprozessen können und wollen wir nicht vorgreifen."
Im Kern besagt die 50+1-Regel, dass der Mutterverein immer die Mehrheit bei einer ausgegliederten Profiabteilung halten muss. Das ganze Verfahren geht zurück auf eine Initiative des DFL-Präsidiums vom Juli 2018. Das Gremium hatte damals das Kartellamt angerufen, um kartellrechtliche Bedenken prüfen zu lassen. Im März 2023 hat die DFL zudem umfangreiche Verpflichtungszusagen vorgelegt, um 50+1 weiter zu stärken und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.
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(SID)
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