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Das Sportgericht des DFB bestraft Fan-Vergehen: Bundesligist Eintracht Frankfurt muss hohe Geldstrafe hinblättern
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Publiziert 26/02/2026 um 17:41 GMT+1 Uhr
Eintracht Frankfurt kommen mehrere Vergehen der eigenen Fans teuer zu stehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den Bundesliga-Klub mit einer Geldstrafe in Höhe von 440.250 Euro. Das Gericht ahndete im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss zehn Fälle unsportlichen Verhaltens sowie einen Fall diskriminierenden Verhaltens von Anhängern.
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Quelle: Perform
Bis zu 146.500 Euro können die Hessen dabei für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der größte Anteil der Strafe resultiert aus den Vorfällen beim Auswärtsspiel beim 1. FC Köln am 22. November 2025. Dort brannten Frankfurter Anhänger nach DFB-Angaben 94 bengalische Feuer, sieben Raketen und sechs Böller ab, die Partie wurde für zwei Minuten unterbrochen. Nach Abpfiff wurde Choreomaterial verbrannt, zudem kam es zu einem diskriminierenden Sprechgesang. Dafür verhängte das Sportgericht 171.000 Euro.
Weitere Strafen betreffen unter anderem das Gastspiel bei Borussia Dortmund mit 102.000 Euro sowie Partien beim Hamburger SV (63.000), beim SC Freiburg (46.000) und bei Bayer Leverkusen (41.250). Auch Vorfälle gegen Union Berlin, beim 1. FC Heidenheim und bei Borussia Mönchengladbach wurden sanktioniert. Die Urteile sind rechtskräftig.
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(SID)
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