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FC Bayern bestätigt Razzia gegen Ordnungskräfte in der Allianz-Arena

Eurosport
VonEurosport

Publiziert 03/08/2019 um 13:55 GMT+2 Uhr

Am Dienstagabend ist es nach dem Testspiel zwischen dem FC Bayern München und Fenerbahce Istanbul (6:1) in der Allianz-Arena zu einer Razzia gegen den Ordnungsdienst gekommen. Der deutsche Rekordmeister bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". 253 Ordner wurden demnach laut Zoll überprüft, bei 194 wurden Gesetzesverstöße oder andere Unregelmäßigkeiten notiert.

FC Bayern: Polizei vor der Allianz-Arena

Fotocredit: Getty Images

"Die kontrollierten Personen sind keine Mitarbeiter des FC Bayern, sondern ausschließlich Beschäftige des entsprechenden Sicherheits-Dienstleisters oder dessen Subdienstleisters", erklärte der Verein in einer Stellungnahme:
Der FC Bayern unterstützt die Aufklärung der Vorfälle und der dabei aufgekommenen Beanstandungen nach besten Kräften. Wenn nötig, wird der FC Bayern die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Wie die "SZ" am Freitagabend berichtete, hatten nach der Partie 30 Zollbeamte, elf Mitarbeiter der städtischen Gewerbeüberwachung sowie zahlreiche Polizisten die Ordnerinnen und Ordner einer Schwarzarbeitskontrolle unterzogen. 253 Ordner wurden demnach laut Zoll überprüft, bei 194 wurden Gesetzesverstöße oder andere Unregelmäßigkeiten notiert.
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Wie die "SZ" weiter berichtet, waren 100 der überprüften Ordner offenbar schwarz beschäftigt, also nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, oder sie trugen ihren Personalausweis nicht wie vorgeschrieben bei sich. Diese Fälle würden vom Zoll nun weiter geprüft.
Weiter sei 142 Ordnern nachgewiesen worden, nicht ordnungsgemäß im nationalen Bewacherregister angemeldet zu sein. Dabei werden die Beschäftigten vor ihrem ersten Einsatz überprüft, ob sie zum Beispiel Mitglied verbotener Organisationen waren oder Vorstrafen haben. Bei einigen der im Stadion überprüften Sicherheitsleute sei letzteres der Fall gewesen, die entsprechenden Personen hätten somit nicht beschäftigt werden dürfen. In einzelnen Fällen besaßen die Überprüften laut Zoll auch keine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung.
(SID)
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