Urteil im Fall von Olympiasiegerin Caster Semenya getroffen - Teilerfolg und bittere Niederlage für Südafrikanerin

Teilerfolg und Niederlage für Caster Semenya: Die Olympiasiegerin hat in ihrem Fall vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag im wichtigsten Punkt in letzter Instanz verloren. Semenyas Klage gegen das Diskriminierungsverbot vor dem Hintergrund der Regeln der Sportgerichtsbarkeit in ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel wurde für unzulässig erklärt.

Das Urteil im Fall von Caster Semenya wurde gefällt

Fotocredit: Getty Images

Caster Semenya stand stolz vor der Richterbank im EGMR und zeigte entschlossen die Faust. "Der Kampf wird nie zu Ende sein", sagte die Leichtathletik-Olympiasiegerin, die in Straßburg nach einem jahrelangen Rechtsstreit den Teilerfolg feierte, aber auch die bittere Niederlage einstecken musste. Doch aufgeben will Semenya nicht. "Solange es Ungerechtigkeit gibt", sagte die Südafrikanerin, werde sie "kämpfen".
In der Schweiz habe Semenya bei ihrem Gang durch die Instanzen aber kein faires Verfahren erhalten, hieß es im Urteil der Großen Kammer in Straßburg. Semenya wurde deshalb ein Schadensersatz in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen.
Semenya sprach von einem "positiven Ergebnis", das Urteil sei "eine Mahnung für die Verantwortlichen, dass die Prioritäten beim Schutz der Athleten liegen. Wir müssen die Athleten respektieren, wir müssen ihre Rechte an die erste Stelle setzen."
Seit sieben Jahren hält der Fall Semenya die Sportwelt in Atem, im Kern geht es um die Frage: Dürfen Athletinnen mit einem erhöhten Testosteronwert bei den Frauen starten? Ist das Recht der einzelnen Sportlerin auf Partizipation und Inklusion stärker als das Recht aller auf einen integren Wettkampf? Der Sport findet keine Antworten, die Debatte wird - wie im Fall der Boxerin Imane Khelif bei Olympia in Paris - extrem hitzig und emotional geführt.

Testosteronregel in der Leichtathletik

In der Leichtathletik gibt es - im Vergleich zu anderen Sportarten - eine vermeintlich klare Regel. Wessen Körper zu viel Testosteron produziert, muss diesen Wert mit Medikamenten unter einen bestimmten Wert senken.
Dagegen wehrt sich Semenya in ihrem juristischen Marathon, um die Regeln des Weltverbandes World Athletics (WA) anzufechten. Vor dem EGMR klagte sie aber nicht gegen World Athletics, sondern gegen die Schweiz, die von WA in dem Fall unterstützt wurde.
Semenya hatte vor dem in Lausanne sitzenden Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht als nächster Instanz vergeblich dagegen geklagt, dass sie als intersexuelle Sportlerin ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müsste, um an internationalen Rennen wie den Olympischen Spielen und bei Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.

EGMR verweist auf "strukturelles Ungleichgewicht"

Der EGMR wies in seinem Urteil auf ein "strukturelles Ungleichgewicht" in der Sportgerichtsbarkeit hin, Semenyas Fall hätte eine "besonders strenge Prüfung" ihrer Persönlichkeitsrechte erfordert, diese sei durch das Schweizer Bundesgericht aber nicht erfolgt.
Der Fall könnte nun an das Schweizer Bundesgericht in Lausanne zurückverwiesen werden. Direkte Auswirkungen auf die Testosteronregel hat dies allerdings erst einmal nicht.

Semenya gewann zweimal Olympia-Gold

Semenya, die als Person mit "Abweichungen in der sexuellen Entwicklung (DSD)" eingestuft wird, hatte 2012 und 2016 Olympiagold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der Testosteronregel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.
Die Testosteronregel in der Leichtathletik war von Anfang an umstritten, der CAS verbot den Paragrafen 2015. Zum 1. November 2018 wurde ein neues, immer wieder überarbeitetes Regelwerk eingeführt - dieses gilt seit 2023 auch nicht mehr nur für die Disziplinen von 400 m (einschließlich der Hürdenrennen) bis hin zu einer Meile.
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Caster Semenya gewann zweimal Olympia-Gold über die 800 Meter

Fotocredit: Getty Images

(SID)
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Kipyegon: Jagd auf Meilen-Schallmauer in Paris scheitert

Quelle: Eurosport


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