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Der Bundestag hat im Kampf gegen Doping im Leistungssport eine Kronzeugenregelung verabschiedet
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Publiziert 11/06/2021 um 14:27 GMT+2 Uhr
Der Bundestag hat erwartungsgemäß das Anti-Doping-Gesetz um eine Kronzeugenregelung erweitert. Hinweisgeber sollen dadurch dazu ermutigt werden, den Ermittlern Informationen über Hintermänner oder kriminelle Netzwerke zu liefern. Im Gegenzug können sie mit einem geringeren Strafmaß rechnen. "So ermutigen wir Insider, Doping offenzulegen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
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Das Bundeskabinett hatte bereits Ende März den Entwurf zur Erweiterung des 2015 eingeführten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Dieses bedroht Dopingsünder mit bis zu drei Jahren und Hintermänner mit bis zu zehn Jahren Gefängnis.
Jedoch zeigte sich in der Praxis, dass die Ermittlungsbehörden im Spitzensport in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportlern aus dem direkten Umfeld angewiesen sind.
Das Anti-Doping-Gesetz erwies sich besonders im Zuge der "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld als hilfreich. Nach Aussagen des früheren österreichischen Langläufers Johannes Dürr wurden die Blutdopingpraktiken des Erfurter Sportarztes Mark Schmidt aufgedeckt.
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(SID)
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