Amtsgericht lässt Anklage zu: Jérôme Boateng muss sich verantworten

Jérôme Boateng muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht München hat die Anklage gegen den 31-Jährigen wegen "einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung" zugelassen. Ein Teilbeschluss zur Eröffnung der Hauptverhandlung ist ergangen. Medienberichte bestätigte Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst dem "SID".

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Allerdings muss sich der Bayern-Verteidiger, aus dessen zehnjähriger Partnerschaft mit seiner früheren Lebensgefährtin zwei Kinder hervorgegangen sind, nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Für diesen Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft München I im Februar bei ihrer Anklage vorgebracht hatte, sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte.
Die Anwälte Boatengs hatten im September erklärt, dass es um einen "privaten Sachverhalt" gehe, der "im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe".
(SID)
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