David Wagner vom FC Schalke 04 wird vom DFB für Rote Karte nicht gesperrt

Die Rote Karte für David Wagner im DFB-Pokal war eine Fehlentscheidung, der Trainer des FC Schalke 04 wird nicht gesperrt. Zu diesem Urteil kam das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), das am Freitag das Verfahren einstellte. "David Wagner ist kein unsportliches Verhalten vorzuwerfen", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Sportgerichts.

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Lorenz kritisierte Schiedsrichter Harm Osmers:
Wagner hatte beim 3:2 der Schalker gegen Hertha BSC im Achtelfinale in der Verlängerung den gefoulten Berliner Verteidiger Jordan Torunarigha leicht berührt. Osmers zeigte nach Videobeweis Rot, auf dem Videowürfel wurde als Grund "Tätlichkeit" angegeben. Einen Tag später begründete der Schiedsrichter den Platzverweis mit Spielverzögerung.

FC Schalke 04 zufrieden mit Urteil

"Schalkes Trainer hat weder eine Tätlichkeit begangen, noch das ohnehin unterbrochene Spiel schuldhaft verzögert", sagte Lorenz. Wagners Verhalten gegenüber Torunarigha sei "vielmehr von Hilfestellung und beruhigender Fürsorge geprägt" gewesen, sagte Lorenz.
Das habe der Hertha-Spieler, der aus Wut eine Getränkekiste auf den Boden geworfen und dafür die Gelb-Rote Karte bekommen hatte, in seiner Stellungnahme auch bestätigt.
Wagner zeigte sich "erleichtert" und wollte Osmers "keinerlei Vorwürfe" machen. "Fehler passieren uns allen", sagte er, "Fehler begangen, Fehler erkannt, Fehler korrigiert und weiter geht's." Das Problem sei vielmehr der Videobeweis. "Wir müssen dahin kommen, dass der Schiedsrichter die Hoheit behält und der Videoassistent nur bei krassen Fehlentscheidungen eingreift", forderte der Coach:
Der Einsatz des Videobeweises müsse verbessert werden, "weil wir Gefahr laufen, dass es kontraproduktiv ist. Am Ende sollte es zu mehr Gerechtigkeit führen und nicht zu mehr Konfusion." Die Trainer müssten an dieser Diskussion beteiligt werden.
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(SID)
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