DFB-Statement zu Kollektivstrafen nach Hopp-Beleidigungen

Die Deutsche Fußball-Liga hält Kollektivstrafen gegen Fans nur als letztmögliches Mittel für gerechtfertigt. "Kollektivstrafen haben im deutschen Fußball noch nie ein Problem gelöst. Als Ultima Ratio in absoluten Ausnahmefällen können sie aber in sportgerichtlichen Verhandlungen zwischen DFB und Klubs nicht komplett ausgeschlossen werden", schrieb das Präsidium der DFL in einem Statement.

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Das Statement ist eine Reaktion auf die Schmähungen gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp.
Vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) habe es beim Urteil gegen die Fans von Borussia Dortmund, die für die kommenden zwei Spielzeiten aufgrund wiederholter Anfeindungen gegen Hopp die Spiele in Sinsheim nicht besuchen dürfen, allerdings "keinen Wortbruch in der Frage der Kollektivstrafen" gegeben. "Es gab und gibt keine pauschale Wiedereinführung von Kollektivstrafen", stellte die DFL klar.

Drei-Stufen-Plan muss konkretisiert werden

Außerdem sei es "zwingend erforderlich", dass der Drei-Stufen-Plan mit Blick auf "konkrete Interpretation, Umsetzung und eventueller Konsequenzen" präzise definiert werde. "Alle Beteiligten benötigen schnellstmöglich Klarheit. Derzeit gibt es noch zu viele offene Fragen, die Missbrauch nicht ausschließen. Spielunterbrechungen dürfen nicht die Regel werden, Spiele müssen auf dem Platz entschieden werden", hieß es weiter.
Die DFL stellte auch klar:
(SID)
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