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Urteil zum Fall Lassana Diarra: FIFA will Transferregeln nach Urteil vom Europäischen Gerichtshof anpassen
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Update 14/10/2024 um 12:27 GMT+2 Uhr
Der Fußball-Weltverband FIFA hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Diarra Diskussionen über Anpassungen des Artikels 17 seiner Transferregeln angekündigt. Dabei werde die FIFA "stets auf die Einhaltung der EU-Gesetze achten", betonte ihr Chefjurist Emilio Garcia Silvero. Der EuGH hatte Sanktionen der FIFA bei einem unrechtmäßigen Vertragsbruch für unrechtmäßig erklärt.
Lassana Diarra zu seiner Zeit bei Paris Saint-Germain
Fotocredit: Getty Images
Das Urteil im Fall Diarra bestätigt auch nach Ansicht der FIFA, dass kein Klub oder Spieler einen Vertrag einfach auflösen könne, sagte Silvero. Zu diskutieren seien nun aber die Konsequenzen, die in einem derartigen Fall auf Klubs und Spieler zukämen.
Der EuGH hatte geurteilt, die aktuellen Regeln der FIFA bei Transfers behinderten "die Freizügigkeit der Spieler" und den "Wettbewerb zwischen den Vereinen", da Klub und Spieler durch sie "gesamtschuldnerisch" in Haftung genommen wurden.
Der Franzose Lassana Diarra (39) hatte sich im August 2014 nicht mehr an seinen Vertrag mit Lokomotive Moskau gebunden gesehen, nachdem ihm das Gehalt gekürzt worden war.
Der Klub verklagte ihn daraufhin auf Vertragsbruch, die FIFA verhängte eine Geldstrafe von zehn Millionen Euro gegen Diarra und drohte Vereinen, die ihn verpflichten wollten, ebenfalls mit einer Geldstrafe.
Diarra klagte gegen diese Praxis, der EuGH verwies den Fall samt seinem Urteil nun zurück an ein zuständiges belgisches Gericht.
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(SID)
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