Strafverfahren rund um Tod von Gino Mäder eingestellt - Magnus Sheffield von Schuld freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das nach dem tödlichen Unfall von Gino Mäder auf der Königsetappe der diesjährigen Tour de Suisse eingeleitete Strafverfahren eingestellt. Wie es hieß, könne weder den Organisatoren der Schweiz-Rundfahrt noch dem ebenfalls gestürzten US-Amerikaner Magnus Sheffield "ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod von Gino Mäder angelastet werden."

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Fotocredit: Eurosport

Auch dass die Rennleitung die Kurve in der Abfahrt vom Albulapass, in der Sheffield und Mäder von der Straße abgekommen waren, nicht als "warn-erforderlich" eingestuft hatte, sei nicht zu beanstanden.
Die Entscheidung ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.
Der 26-jährige Mäder war am 15. Juni auf der 5. Etappe seiner Heimat-Rundfahrt von Fiesch nach La Punt in der Abfahrt vom Albulapass mehrere Meter einen Abhang hinuntergestürzt und regungslos in einem Bachbett liegengeblieben.
Vor Ort wurde er von Rennarzt Roland Kretsch nach dessen Aussage 25 Minuten lang wiederbelebt und dann per Helikopter in die Klinik von Chur gebracht. Dort erlag Mäder am darauf folgenden Tag seinen schweren Verletzungen.
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Quelle: Eurosport

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