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Schiedsrichter-Kommission verteidigt Video-Assistenten bei Bayern gegen Hoffenheim

VonSID

Update 26/08/2018 um 13:34 GMT+2 Uhr

Die Schiedsrichter-Kommission des DFB verteidigt das Nichteingreifen des Video-Assistenten im Auftaktspiel zwischen Bayern München und der TSG Hoffenheim (3:1) bei der umstrittenen Strafstoßszene in der zweiten Hälfte. "Der Video-Assistent hat in dieser Situation zu Recht nicht eingegriffen, denn er soll nur eingreifen, wenn die Entscheidung klar und offensichtlich falsch ist", teilte der DFB mit.

Bastian Dankert bei Bayern - Hoffenheim

Fotocredit: Getty Images

Im vorliegenden Fall grätsche der Hoffenheimer Abwehrspieler von der Seite in den Zweikampf mit dem Bayern-Spieler "und trifft nicht den Ball. Der Bayern-Spieler lupft den Ball über den Abwehrspieler und springt dann über ihn".
Der Abwehrspieler ziehe bei seinem Tackling noch kurz das Bein hoch und verändere seine Körperposition durch eine Drehung.
"Dabei kommt es zum Kontakt mit dem Bayern-Spieler. Diesen Vorgang als Foul zu bewerten ist eine Interpretationsfrage, die beim Schiedsrichter bleibt. Die Diskussionen zu diesem Fall reichen auch von 'Schwalbe' über 'natürliche Kollision' bis 'fahrlässiges Abwehrverhalten mit Zufallbringen des Gegners'", so der DFB.
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