Wechsel-Panne des FC Bayern: SC Freiburg legt jetzt doch Einspruch ein

Der Wechsel-Fehler des FC Bayern München in der Bundesliga bei der Partie beim SC Freiburg am Samstag (4:1) hat nun doch ein juristisches Nachspiel. Die Breisgauer legten am Montag kurz vor Fristende Einspruch gegen die Wertung der Partie ein, nun muss das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über mögliche Folgen entscheiden. Die Erfolgsaussichten des Protests sind allerdings ungewiss.

Eine Wechselpanne war beim Spiel zwischen FC Bayern und SC Freiburg eines der Hauptthemen

Fotocredit: Getty Images

Der SC Freiburg betonte, sich in einem "unverschuldeten Dilemma" zu befinden. Die Situation zwinge den Klub "in eine aktive Rolle", an der er kein Interesse habe. Ein Motiv für den Einspruch sei es, für die Zukunft "Rechtssicherheit in vergleichbaren Fällen" zu schaffen. Zudem gehe es um die "Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für den Verein in wirtschaftlicher als auch sportlicher Hinsicht."
Selbst Experten sind sich bezüglich der anzuwendenden Regularien uneinig, sowohl die reine Anwendung der Fußballregeln des DFB als auch das Heranziehen der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes kämen infrage. Maßgeblich dafür wäre wohl die Einschätzung des Sportgerichts, ob Kingsley Coman als in diesem Moment zwölfter Mann auf dem Feld als nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler gilt.
Der FC Bayern hatte beim 4:1 (0:0)- Erfolg gegen den SC Freiburg in der Schlussphase kurzzeitig mit zwölf Mann auf dem Platz gestanden.
Nach seiner Auswechslung war Coman für 17 Sekunden irrtümlicherweise auf dem Feld geblieben. Das Schiedsrichter-Team um Christian Dingert klärte die Situation dann nach einigen Minuten der Verwirrung - Coman ging vom Feld, Dingert setzte das Spiel mit einem Schiedsrichterball fort.

Verliert der FC Bayern drei Punkte am Grünen Tisch?

Die Freiburger hatten bis Montag um Mitternacht Zeit, um Protest gegen die Spielwertung einzulegen.
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte bereits kurz nach dem Spiel klargestellt, dass man erst eine Untersuchung aufnehmen werde, sollte der SC Einspruch einlegen.
Selbst bei einem Punktabzug hätte der Rekordmeister in der Tabelle noch sechs Zähler Vorsprung auf den ersten Verfolger Borussia Dortmund. Die Freiburger würden bei einer Zuerkennung der Punkte zu RB Leipzig auf Champions-League-Platz vier aufschließen.
"Wir sind nicht überrascht, dass der SC Freiburg Einspruch eingelegt hat. Die Angelegenheit liegt nun in den Händen der Sportgerichtsbarkeit, der wir voll vertrauen", reagierte Vorstandsvorsitzender Oliver Kahn am Montagabend auf die Entwicklungen im Fall entspannt.

Die Stellungnahme des Sport-Club Freiburg e.V. im Wortlaut:

"Die Verantwortlichen des Sport-Club Freiburg e.V. haben sich in einem intensiven und äußerst differenzierten Abwägungsprozess über das weitere Vorgehen nach dem Wechselfehler des FC Bayern München im Bundesligaspiel vom vergangenen Samstag beraten. Dabei wurden alle Aspekte, die im Rahmen der Gesamtverantwortung für den Verein, vor allem in wirtschaftlicher, sportlicher und rechtlicher Hinsicht bedeutsam sein können, beleuchtet und intensiv diskutiert.
Vorweg: Wir befinden uns in einem unverschuldeten Dilemma. Der SC Freiburg hatte keinen Anteil und Einfluss auf die Geschehnisse rund um den Wechselvorgang. Dennoch zwingt uns die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB formal in eine aktive Rolle, um die Vorgänge rechtlich überprüfen zu lassen. An dieser aktiven Rolle, die uns wider Willen verfahrenstechnisch zugefallen ist, haben wir grundsätzlich keinerlei Interesse und fühlen uns in dieser ausgesprochen unwohl.
Wir halten diese Verfahrensregelung in ihrer Gesamtkonstruktion daher für wenig sachgerecht.
Letztlich bürdet sie doch dem völlig unbeteiligten Club – in diesem Fall uns – die Verantwortung für die Aufarbeitung eines offensichtlichen Regelverstoßes auf.
"Dennoch hat sich der Vorstand des Sport-Club Freiburg e.V. nach intensiven Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen und einer juristischen Prüfung dazu entschieden, Einspruch gegen die Wertung des Spiels einzulegen. Maßgeblich für die Entscheidung waren insbesondere folgende Punkte:
Eine ausführliche schriftliche Begründung wird dem Sportgericht fristgerecht zugehen."
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Quelle: Perform

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